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Computerprogramm-Richtlinie neu!

Ausgabe:5. 2009   autor:Dr. Peter Burgstaller, LLM

Die Computerprogramm Richtlinie 91/250/EWG vom 14.05.19911 harmonisierte den Schutz für Computerprogramme in den EG dahingehend, dass Programme, deren Erstellung eine „eigene geistige Schöpfung“ erfordern, Schutz genießen. In Österreich wurden die Vorgaben der Computerprogramm-Richtlinie 1991 mit der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1993 umgesetzt. Derzeit ist der Schutz derartiger Programme in Österreich in den §§ 40a – 40e UrhG geregelt. Am 23.04.2009 haben das Europäische Parlament und der Rat den Schutz von Computerprogrammen mit der Richtlinie 2009/24/EG insofern neu geregelt, als die am 25.05.2009 in Kraft getretene RL den Rechtsstand kodifiziert, wobei sich die RL eng an die ursprüngliche RL 91/250/EWG anlehnt. Nachstehend werden die Gründzüge dieser neuen Computerprogramm-Richtlinie dargestellt


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Filme im Schulunterricht II

Ausgabe:4. 2009   autor:Mag. Veronika Feichtinger

In der Entscheidung des OGH vom 23.09.2008 wurde klargestellt, dass eine Filmaufführung in Schulklassen zu Unterrichtszwecken als „öffentliche Aufführung“ iSd § 56c UrhG zu qualifizieren ist; damit ist zwar die Aufführung grundsätzlich im Rahmen der Freien Werknutzungen erlaubt, dessen ungeachtet wird aber eine Vergütungspflicht der Schulen bzw im Konkreten des Schulerhalters gegenüber der zuständigen Verwertungsgesellschaft ausgelöst.


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Filme im Schulunterricht

Ausgabe:1. 2009   autor:Mag. Veronika Feichtinger

Am 23.09.2008 hat der OGH (4 Ob 131/08f) eine weitreichende Entscheidung zum Thema „Freie Werknutzungen“ gefällt. Im Konkreten ging es um die Frage, ob eine Filmaufführung in Schulklassen zu Unterrichtszwecken eine „öffentliche Aufführung“ darstellt und damit zwar im Rahmen der freien Werknutzung erlaubt ist (§ 56c UrhG), allerdings dadurch eine Vergütungspflicht der Schulen bzw im Konkreten des Schulerhalters gegenüber den zuständigen Verwertungsgesellschaften auslöst.


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Urheberrechtsschutz für Bearbeitung eines Computerprogramms

Ausgabe:5. 2008   autor:Dr. Peter Burgstaller, LLM

Gemäß § 40a iVm § 2 Ziffer 1 UrhG sind Computerprogramme als Sprachwerke und damit Werke der Literatur geschützt, wenn sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind.


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Open Source Software

Ausgabe:4. 2008   autor:Dr. Christian Hadeyer

Open Source Software basiert auf dem Gedanken der freien Zugänglichkeit von Softwarecodes. Diese freie Zugänglichkeit ist an bestimmte Kriterien gebunden [zB: unbeschränkte Weiterverbreitung (das heißt keine Lizenzgebühren), Vorliegen der Software im Quellcode, Erlaubnis zur Veränderung und Weiterentwicklung der Software, nicht Diskriminierung von Personen usw], die in unterschiedlichen Lizenzmodellen geregelt und niedergeschrieben sind.


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Entgeltanspruch für Individualsoftware

Ausgabe:3. 2008   autor:MMag. Julia Polgar

Kann die Erstellung einer Individualsoftware aus Gründen, die beim Besteller liegen, nicht vollständig ausgeführt werden, gebührt dem Programmierer grundsätzlich der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Allerdings muss er sich alles anrechnen lassen, was er sich durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat oder während der zusätzlichen Zeit anderweitig verdienen konnte bzw hätte können.


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Dual-Use-Software - Genehmigungspflicht?

Ausgabe:3. 2008   autor:Dr. Peter Burgstaller

Software, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt/verwendet werden kann, stellt ein so genanntes „Dual-Use“ Gut dar, das bei seiner Ausfuhr verschiedenen Genehmigungen/Meldungen unterliegen kann. Im Folgenden wird ein Überblick über einschlägige Normen im Zusammenhang mit Dual-Use Gütern dargestellt.


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Governance, Risk & Compliance und SAP

Ausgabe:1. 2008   autor:Ibrahim Sigirci

Mit der Enron-Pleite im Jahr 2002 erreicht eine Serie von erschütternden Finanzskandalen in den USA ihren Höhepunkt: Anleger verlieren ihre Einlagen an das 10-größte Unternehmen der Welt, Hunderttau-sende Amerikaner stehen nach dem Skandal ohne Altersvorsorge da und der amerikanische Finanzmarkt wackelt. Ursache der meisten vorangegangenen Unternehmenspleiten waren Fehler, Fälschungen und Betrug des Top-Managements.


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Softwareschutz

Ausgabe:5. 2007   autor:Dr. Peter Burgstaller, LLM

Während in der europäischen Öffentlichkeit nach wie vor die Pro und Contras zur Patentierbarkeit von Software diskutiert und in den Vereinigten Staaten Softwarepatente ohne größere Probleme erteilt werden, bietet das österreichische Gebrauchsmusterrecht („Recht der kleinen Patente“), bislang in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt, seit Jahren einen Schutz für die einem Programm für eine Datenverarbeitungsanlage zu Grunde liegende Programmlogik, der dem Patentschutz sehr ähnlich ist.


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Softwarerechte im Exekutions- und Konkursverfahren

Ausgabe:4. 2007   autor:Mag. Stefan Pfarrhofer

In der Praxis stellt sich immer öfter die Frage, was eigentlich mit Rechten an einer Software passiert, wenn einerseits der Urheber der Software bzw andererseits der Verwertungsberechtigte der Software in Exekution gezogen wird oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wird. Nachfolgend soll ein Überblick zu dieser Problematik geschaffen und wichtige Aspekte einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden.


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