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Patentierung computerimplementierter Erfindungen

Ausgabe:1. 2011   autor:Dr. Peter Burgstaller, LL.M.

In jüngster Zeit ergingen drei Entscheidungen zum Patentrecht, die vor allem auf die Beurteilung zur „Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ wesentliche Auswirkungen haben. Die Höchstinstanzen Deutschlands, des Europäischen Patentübereinkommens und der USA haben den Grundsatz der Patentierbarkeit von Erfindungen „auf allen Gebieten der Technik“ gestärkt und damit auch die grundsätzliche Schützbarkeit von Erfindungen, deren Umsetzung mittels softwaregestützten Techniken erfolgt, bestätigt/bekräftigt. Teil 2.


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Patentierung computerimplementierter Erfindungen

Ausgabe:5. 2010   autor:Dr. Peter Burgstaller, LL.M.

In jüngster Zeit ergingen drei Entscheidungen zum Patentrecht, die vor allem auf die Beurteilung zur „Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ wesentliche Auswirkungen haben. Die Höchstinstanzen Deutschlands, des Europäischen Patentübereinkommens und der USA haben den Grundsatz der Patentierbarkeit von Erfindungen „auf allen Gebieten der Technik“ gestärkt und damit auch die grundsätzliche Schützbarkeit von Erfindungen, deren Umsetzung mittels softwaregestützten Techniken erfolgt, bestätigt/bekräftigt.


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Das Urheberrecht ist tot, es lebe das Copyright!

Ausgabe:4. 2010   autor:Dr. Peter Burgstaller, LLM

Die bereits publizierte und kommentierte Infopaq-Entscheidung des EuGH birgt „Sprengkraft“ in sich. Der EuGH hat damit nämlich das durch mehrere Richtlinien bereits eingeleitete Abgehen von der „Eigentümlichkeit“ einer Schöpfung als generelle Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Werkschutz nicht nur bekräftigt, sondern mE auch einen in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegenden Schutzansatz, der sich aus dem Gemeinschaftsrecht (insb aus verschiedenen Richtlinien) ergibt, vorgegeben. Dieser Schutzansatz ist dem britisch-irischen Schutzgedanken, der von unserem Urheberrechtsverständnis zum Schutz einer eigentümlichen geistigen Schöpfung nicht unerheblich abweicht, ähnlich. Im Folgenden soll der bereits seit langem eingesetzte Wandel von der Eigentümlichkeit hin zum bloßen „Kopierverbot“ dargestellt, beleuchtet und vor allem kritisch hinterfragt werden.


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Computerprogramm-Richtlinie neu!

Ausgabe:5. 2009   autor:Dr. Peter Burgstaller, LLM

Die Computerprogramm Richtlinie 91/250/EWG vom 14.05.19911 harmonisierte den Schutz für Computerprogramme in den EG dahingehend, dass Programme, deren Erstellung eine „eigene geistige Schöpfung“ erfordern, Schutz genießen. In Österreich wurden die Vorgaben der Computerprogramm-Richtlinie 1991 mit der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1993 umgesetzt. Derzeit ist der Schutz derartiger Programme in Österreich in den §§ 40a – 40e UrhG geregelt. Am 23.04.2009 haben das Europäische Parlament und der Rat den Schutz von Computerprogrammen mit der Richtlinie 2009/24/EG insofern neu geregelt, als die am 25.05.2009 in Kraft getretene RL den Rechtsstand kodifiziert, wobei sich die RL eng an die ursprüngliche RL 91/250/EWG anlehnt. Nachstehend werden die Gründzüge dieser neuen Computerprogramm-Richtlinie dargestellt


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Filme im Schulunterricht II

Ausgabe:4. 2009   autor:Mag. Veronika Feichtinger

In der Entscheidung des OGH vom 23.09.2008 wurde klargestellt, dass eine Filmaufführung in Schulklassen zu Unterrichtszwecken als „öffentliche Aufführung“ iSd § 56c UrhG zu qualifizieren ist; damit ist zwar die Aufführung grundsätzlich im Rahmen der Freien Werknutzungen erlaubt, dessen ungeachtet wird aber eine Vergütungspflicht der Schulen bzw im Konkreten des Schulerhalters gegenüber der zuständigen Verwertungsgesellschaft ausgelöst.


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Filme im Schulunterricht

Ausgabe:1. 2009   autor:Mag. Veronika Feichtinger

Am 23.09.2008 hat der OGH (4 Ob 131/08f) eine weitreichende Entscheidung zum Thema „Freie Werknutzungen“ gefällt. Im Konkreten ging es um die Frage, ob eine Filmaufführung in Schulklassen zu Unterrichtszwecken eine „öffentliche Aufführung“ darstellt und damit zwar im Rahmen der freien Werknutzung erlaubt ist (§ 56c UrhG), allerdings dadurch eine Vergütungspflicht der Schulen bzw im Konkreten des Schulerhalters gegenüber den zuständigen Verwertungsgesellschaften auslöst.


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Urheberrechtsschutz für Bearbeitung eines Computerprogramms

Ausgabe:5. 2008   autor:Dr. Peter Burgstaller, LLM

Gemäß § 40a iVm § 2 Ziffer 1 UrhG sind Computerprogramme als Sprachwerke und damit Werke der Literatur geschützt, wenn sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind.


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Open Source Software

Ausgabe:4. 2008   autor:Dr. Christian Hadeyer

Open Source Software basiert auf dem Gedanken der freien Zugänglichkeit von Softwarecodes. Diese freie Zugänglichkeit ist an bestimmte Kriterien gebunden [zB: unbeschränkte Weiterverbreitung (das heißt keine Lizenzgebühren), Vorliegen der Software im Quellcode, Erlaubnis zur Veränderung und Weiterentwicklung der Software, nicht Diskriminierung von Personen usw], die in unterschiedlichen Lizenzmodellen geregelt und niedergeschrieben sind.


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Entgeltanspruch für Individualsoftware

Ausgabe:3. 2008   autor:MMag. Julia Polgar

Kann die Erstellung einer Individualsoftware aus Gründen, die beim Besteller liegen, nicht vollständig ausgeführt werden, gebührt dem Programmierer grundsätzlich der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Allerdings muss er sich alles anrechnen lassen, was er sich durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat oder während der zusätzlichen Zeit anderweitig verdienen konnte bzw hätte können.


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Dual-Use-Software - Genehmigungspflicht?

Ausgabe:3. 2008   autor:Dr. Peter Burgstaller

Software, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt/verwendet werden kann, stellt ein so genanntes „Dual-Use“ Gut dar, das bei seiner Ausfuhr verschiedenen Genehmigungen/Meldungen unterliegen kann. Im Folgenden wird ein Überblick über einschlägige Normen im Zusammenhang mit Dual-Use Gütern dargestellt.


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